Institut für Tierpathologie
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Hinweise auf die Biosicherheit für die externen Besucher der Sektionshalle

Einweisung vor Betreten der Sektionshalle

Unbefugten ist der Zutritt zur Sektionshalle strengstens untersagt. Insbesondere institutsfremde Personen dürfen die Sektionshalle oder den dazugehörigen Vorraum ausschließlich nach Einweisung und auf Anweisung der Mitarbeiter des Instituts für Tierpathologie betreten.

Maßnahmen/Hinweise
Vor Betreten der Sektionshalle ist Schutzkleidung anzulegen:

- Overall oder Kittel/ Einmalschürze aus Plastik

- Einmal Schutzhandschuhe

- Einmalfolien für die Schuhe

- Mundschutz

Auf die Rutschgefahr in der Sektionshalle (glatter Boden, Körpersäfte und Fette) wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Sektionstische sind grundsätzlich als infektiös zu betrachten und dürfen deshalb in keinem Fall als Ablage dienen.


Vor Verlassen der Sektionshalle ist die Einmal-Schutzkleidung (außer den Schutzfolien für die Schuhe!) in den dafür vorgesehenen Müllsäcken im Waschraum zu entsorgen.

Die Hände sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren gemäß den aushängenden Anleitungen. Das Verlassen der Sektionshalle erfolgt unter Passage der im Fußboden eingelassenen Desinfektionswannen; erst danach sind die Schutzfolien für die Schuhe im Mülleimer im Gang des Instituts zu entsorgen.

Dieser Regelung ist unbedingt Folge zu leisten, um eine Verschleppung von Infektionserregern, insbesondere in die Kliniken oder private Räumlichkeiten zu vermeiden. Schwangeren und stillenden Müttern ist das Betreten der Sektionshalle strengstens untersagt!